Genuss & Kreativität - von Jennifer Schwengers - 7. Dezember 2017
Von Glühwein bis Rumkugeln: Bei vielen weihnachtlichen Produkten wird schon durch den Namen klar, dass Alkohol enthalten ist. Manchmal fällt es einem aber erst beim Blick auf die Zutatenliste auf…
Weihnachten ist Schlemmerzeit!
Aber wusstet ihr, dass in vielen Leckereien wie Marzipan, Zusätze von Alkohol enthalten sein kann? Gerade für Kinder, Jugendliche, Schwangere und viele Erwachsene, die aus gesundheitlichen oder religiösen Gründen auf Alkohol verzichten, können bereits geringe Mengen riskant sein und unangenehme Folgen haben. Und man schmeckt ihn oft weder heraus, noch bekommt man einen Schwips davon.
Wann gibt es eine Kennzeichnung?
Wird Alkohol als Zutat beigefügt, dann muss er auch auf der Zutatenliste aufgeführt werden.
Bei unverpackten Lebensmitteln, die man auf Weihnachtsmärkten, beim Bäcker oder im Restaurant erwirbt, entfällt die Pflicht der Kennzeichnung. Da hilft im Zweifelsfall nur Nachfragen.
Warum wird Alkohol überhaupt beigemischt?
Alkohol wird oft als Trägerstoff verwendet, z. B. für Aromen. Dann gilt er nicht als Zutat und muss auch nicht auf der Zutatenliste genannt werden. Er wird außerdem dafür genutzt, Lebensmittel länger haltbar zu machen. Dann wird er auf den Verpackungen als Ethanol, Ethylalkohol oder Äthanol aufgeführt.
Wo steckt Alkohol drin?
In Fertigkuchen, Schokocreme-Törtchen, gefüllten Schokoladeneiern oder Traubenschokolade können geringe Mengen Alkohol beigemischt sein. Ebenso würde man nie vermuten, dass auch in Fertiggerichten wie Hühnerfrikassee welcher enthalten sein kann. Oder in Apfelschorle.
Auch Ochsenschwanz-, Fisch- und Zwiebelsuppen, aber auch Bratensoßen werden Weine, Branntweine oder Sherry beigemischt, welcher beim Erhitzen nicht immer vollständig verkocht.
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http://lisa.de/genuss-kreativitaet/versteckter-alkohol/
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