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Zitat
Was bedeutet der G-BA-Beschluss für den Leistungsanspruch der Patienten?
Im Rahmen der zukünftigen Erprobungsstudie werden für Studienteilnehmende die Kosten der Liposuktion übernommen.
Der reguläre Leistungsanspruch für GKV-Versicherte bleibt bis zu einer abschließenden Beschlussfassung des G-BA unverändert.
Zitat
Was bedeutet der G-BA-Beschluss für den Leistungsanspruch der Patienten?
Im Rahmen der zukünftigen Erprobungsstudie werden für Studienteilnehmende die Kosten der Liposuktion übernommen.
Der reguläre Leistungsanspruch für GKV-Versicherte bleibt bis zu einer abschließenden Beschlussfassung des G-BA unverändert.
Wie sind die nächsten Schritte?
Die Beschlüsse zur Aussetzung des Methodenbewertungsverfahrens werden dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Prüfung vorgelegt und treten nach Nichtbeanstandung und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Anschließend wird der G-BA die Eckpunkte des Studiendesigns beraten und in einer Erprobungs-Richtlinie festlegen. Die Erprobungsstudie muss so angelegt sein, dass sie eine Bewertung des Nutzens und der Risiken der Liposuktion auf einem ausreichend sicheren Erkenntnisniveau ermöglicht. Die Eckpunkte umfassen insbesondere Konkretisierungen zu den entsprechenden Indikationen, Vergleichsinterventionen, patientenrelevanten Endpunkten, dem jeweils benötigten Studientyp sowie zu den sächlichen, personellen und sonstigen Anforderungen an die Qualität der Leistungserbringung.
Zu untersuchende offene Aspekte sind insbesondere:
Nutzen der Liposuktion in Bezug auf Symptomreduktion, Lebensqualität und Erfordernis (weiterer) konservativer Behandlung im Vergleich zu nichtinvasiven Maßnahmen,
Notwendigkeit von Folge- beziehungsweise Wiederholungseingriffen sowie
Risiken der Operationen und langfristige Sicherheit der Methode.
Durchführung und Auswertung der Studie werden von einer unabhängigen wissenschaftlichen Institution übernommen, die im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung ermittelt werden muss.
Hintergrund: Methodenbewertung der Liposuktion
Der G-BA ist vom Gesetzgeber beauftragt zu entscheiden, welchen Anspruch gesetzlich Krankenversicherte auf medizinische oder medizinisch-technische Untersuchungs- und Behandlungsmethoden haben. Im Rahmen eines strukturierten Bewertungsverfahrens überprüft der G-BA deshalb, ob Methoden oder Leistungen für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten unter Berücksichtigung des allgemein anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse in der vertragsärztlichen und/oder stationären Versorgung erforderlich sind.
Zum Abschluss eines strukturierten Methodenbewertungsverfahrens entscheidet der G-BA darüber, ob und inwieweit – d.h. für welche genaue Indikation und unter welchen qualitätssichernden Anforderungen – eine Behandlungsmethode ambulant und/oder stationär zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) angewendet werden kann. Lässt die wissenschaftliche Datenlage noch keine sichere Entscheidung zum Nutzen bzw. Schaden und der Notwendigkeit zu, muss – bei Feststellung eines Potenzials als Behandlungsalternative – die Methode im Rahmen einer Studie erprobt werden. Für die Dauer der Erprobung ist das Methodenbewertungsverfahren zeitlich befristet auszusetzen.
Hintergrund
Der G‑BA hatte am 18. Januar 2018 die Eckpunkte für die Studie zur Erprobung der Liposuktion (Fettabsaugung) bei Lipödem beschlossen. Mit Hilfe der Studie sollen dringend benötigte Erkenntnisse über die Vor- und Nachteile der Liposuktion gegenüber einer alleinigen nichtoperativen Behandlung gewonnen werden. Im Juli 2017 war der G-BA zu der Feststellung gelangt, dass zu dieser Methode keine ausreichende Evidenz für einen Nutzenbeleg vorliegt, dass sie aber das Potenzial einer erforderlichen Behandlungsalternative bietet. Um eine abschließende Entscheidung darüber treffen zu können, ob diese Operation künftig ambulant zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erbracht werden kann und welcher Qualitätssicherungsvorgaben es hierfür ggf. bedarf, ist die Studie notwendig.
Die für die nähere Ausgestaltung des Studiendesigns sowie die Durchführung und Auswertung der Erprobungsstudie notwendige Beauftragung einer unabhängigen wissenschaftlichen Institution wird in Kürze abgeschlossen.
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