Sehr interessant sind auch folgende Absätze in dem o.g. Artkel:
Kritik am Bundesausschuss – wegen Verschleppung
An diesem Zeitplan hält der Bundesausschuss auch jetzt noch fest, wie der Vorsitzende Hecken in dem Brief betonte. Deshalb sollen die Krankenkassen die Kosten für besonders schwere Fälle zunächst nur bis zum Jahr 2024 erstatten.
Erst nach Vorliegen der Ergebnisse der neuen Studie soll auch entschieden werden, ob Frauen mit weniger schweren Lipödemen das Fettabsaugen von ihrer Kasse bezahlt bekommen.
Im Bundesgesundheitsministerium wird auf zahlreiche andere Fälle verwiesen, in denen der Bundesausschuss, in dem Ärzte, Krankenhäuser und Kassen fernab von politischem Einfluss agieren, Entscheidungen verschleppt hat.
Es besteht also leider die Gefahr, dass die Verzögerungstaktik weitergeht, wenn den Verantwortlichen nicht permanent auf die Finger geguckt wird, auch wenn es jetzt nach einem Teilerfolg aussieht.
Kritik von den Krankenkassen und der SPD
So sei über die Aufnahme der Systemischen Psychotherapie in die Liste der Kassenleistungen seit sechs Jahren nicht entschieden worden. Entscheidungen über die Finanzierung bestimmter Tests beim Brustkrebs (Mammakarzinom), die die Kassen seit 2013 bezahlen wollen, seien bis 2023 ausgesetzt worden.
Andere Entscheidungen, etwa über die Bezahlung eines bestimmten Verfahrens der Computertomografie, laufen seit mehr als zehn Jahren. Gleichwohl hatte Spahn für seinen Vorstoß beim Fettabsaugen viel Kritik einstecken müssen, unter anderem von den Krankenkassen, der SPD und seiner eigenen Bundestagsfraktion.
Es drängt sich der Gedanke auf, dass Krankenkassen und Kritiker wetteifern in einer Art „Milchmödchenrechnung“ und den volkswirtschaftlichen Schaden durch Krankheit, Frühverrentung etc. komplett ausblenden, mal ganz abgesehen vom individuellen Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit .