Folgender Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 15. Februar 2018 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 11. April 2018 in Kraft:
Arzneimittel-Richtlinie/Anlage IX und X: Festbetragsgruppenbildung und Aktualisierung von Vergleichsgrößen – Aktualisierung der Vergleichsgrößen für 4 Festbetragsgruppen der Stufen 2 und 3
Beschluss
Arzneimittel / Bildung Festbetragsgruppen (IX), Vergleichsgrößen (X)
Arzneimittel-Richtlinie/Anlage IX und X: Festbetragsgruppenbildung und Aktualisierung von Vergleichsgrößen – Aktualisierung der Vergleichsgrößen für 4 Festbetragsgruppen der Stufen 2 und 3
Beschlussdatum: 15.02.2018
Inkrafttreten: 11.04.2018
Beschluss veröffentlicht: BAnz AT 10.04.2018 B1
Beschlusstext (579,8 kB, PDF)
Tragende Gründe zum Beschluss (2,1 MB, PDF)
Prüfung gem. § 94 SGB V durch das BMG (92,2 kB, PDF)
Zusammenfassende Dokumentation (2,8 MB, PDF)
Weiterführende Informationen
Richtlinie: Richtlinie über die Verordnung von Arzneimitteln in der vertragsärztlichen Versorgung
Richtlinien-Anlagen: Anlage X: Aktualisierung von Vergleichsgrößen, Anlage IX: Festbetragsgruppenbildung gemäß § 35 SGB V
Zuständig: Unterausschuss Arzneimittel
https://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/3227/
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